WEG Verwaltung
Die Verwaltertätigkeit nach dem WEG umfasst die Feststellung und Veranlassung
der Beseitigung von Gewährleistungsmängeln am Gemeinschaftseigentum sowie
die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums, insbesondere in technischer, Bestandserhaltender,
organisatorischer und kaufmännischer Hinsicht. Dies beinhaltet
insbesondere auch das Abhalten von Eigentümerversammlungen, das Führen der
Buchhaltung der Eigentümergemeinschaft, das Erstellen von Abrechnungen aller Bewirtschaftungskosten, das Aufstellen von Wirtschaftsplänen, das Verwalten von Instandhaltungsrücklagen, das Beauftragen und Überwachen von Instandhaltungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum etc.





